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Erweitertes Führungszeugnis beantragen: Tipps, Antrag und Kosten

23. September 2010 | Von Nicolas Zimmermann

Wenn Ihr Arbeitgeber ein erweitertes Führungszeugnis von Ihnen verlangt, ist das noch nicht das Ende. Anhand des Zeugnisses muss sich der Arbeitgeber vergewissern, dass keine Straftaten vorliegen, welche Sie für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ausschließen.

Bundesjustizamt

Das erweiterte Führungszeugnis löst das gewöhnliche polizeiliche Führungszeugnis nicht ab. Es ist aber nur für den Antritt in bestimmte Berufe zu verlangen. Durch die genaue Prüfung des Strafregisters soll verhindert werden, dass Menschen mit gefährlichen Neigungen beruflich in die Nähe von bzw. in Machtpositionen über Kinder(n) und Jugendliche(n) kommen können.

Ein Strafregister wird zu jeder Person ab dem 14. Lebensjahr angelegt. Seit dem 30. April 2010 muss von allen Personen ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden, welche beruflich bereits mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben oder sich auf eine solche Stelle bewerben. Damit soll die Gefahr von Sexualstraftaten an Schutzbedürftigen vermindert werden.

Das erweiterte Führungszeugnis gibt Auskunft über bestimmte, aber nicht über alle Straftaten einer Person. Straftaten gegen die

  • sexuelle Selbstbestimmung
  • körperliche Unversehrtheit
  • persönliche Freiheit

sind aufgeführt sowie niedere Delikte wie Erstverurteilungen unter 90 Tagen Geldstrafe oder eingestellte Verfahren und solche, die auf Freispruch lauteten.

Auch Strafen etwa wegen einer Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, exhibitionisticher Handlungen, Zuhälterei und andere sind im erweiterten Zeugnis vermerkt.

Um sich auf eine Stelle im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zu bewerben, müssen Sie ein solches Zeugnis unbedingt beantragen. Ohne ein erweitertes Führungszeugnis dürfen Sie für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen nicht eingestellt werden.

Erweitertes Führungszeugnis beantragen: So wirds gemacht!

1

Kosten

Die Kosten des erweiterten Führungszeugnisses belaufen sich auf 13 €.
2

Ort der Antragstellung

Ein erweitertes Führungszeugnis beantragen können Sie im Einwohnermeldeamt ihres Haupt- und Ihres Nebenwohnsitzes. Wenn Sie in Deutschland keinen gemeldeten Wohnsitz haben, müssen Sie den Antrag direkt an das Bundeszentralregister in Bonn stellen: Bundesamt für Justiz, 53113 Bonn.
3

Angabe des Zwecks

Brauchen Sie ein erweitertes Führungszeugnis privat oder für berufliche Zwecke?
4

Antrag persönlich stellen

In einem schriftlichen Antrag müssen Sie die Ausweisdaten angeben:
  • Geburtsdatum und -ort
  • Staatsangehörigkeit
  • Familienname
  • Geburtsname der Mutter
  • Anschrift innerhalb Deutschlands (sofern vorhanden)
  • Unterschrift
  • öffentliche oder amtliche Beglaubigung der Unterschrift
5

Antrag per Post stellen

Alternativ können Sie einen Boten mit Ihrer Unterschrift und Ihrem Ausweisdokument aufs Amt schicken.
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Antrag von einem Boten stellen lassen

Bis das Bundeszentralregister das Führungszeugnis ausgestellt hat, können ein bis drei Wochen vergehen.

Weiterführende Links

Die Internetpräsenz des Bundesjustizamtest informiert über die häufigsten Fagen zum Führungszeugnis: http://www.bundesjustizamt.de/cln_048/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/FAQ.html
Schwierigkeitsgrad:  



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Keine Kommentare

  1. Guten Tag und vielen Dank für die hilfreichen Informationen zum Thema “erweitertes Führungszeugnis”.
    Eine Frage, die sich mir stellt: Ich wechsle meinen Arbeitgeber und gehe in eine Einrichtung die mit Kindern und Jugendlichen Arbeitet. Also muss auch ein erweitertes Führungszeugnis her, so weit, so gut. Wieso verlangt aber die für mich zuständige Gemeinde, eine Bescheinigung meines künftigen Arbeitgebers, dass ein erweitertes Führungszeugnis beantragt werden soll? Wieso kann ich nicht einfach zur Stadt gehen und sagen: “Ich möchte ein erweitertes Führungszeugnis, hier sind die 13 €.” Nein, erst wieder zum Arbeitgeber, Wisch holen… hin her… Es lebe der Bürokratiestaat-Deutschland!

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