Ratgeber
Rechtliche Voraussetzungen für die Erwerbsunfähigkeitsrente
Die Voraussetzungen der Erwerbsunfähigkeitsrente finden sich im physischen oder psychischen Unvermögen, einer regelmäßigen Arbeit nachzugehen. Darüber hinaus werden noch andere Aspekte durch die Deutsche Rentenversicherung angeführt, die für eine volle oder teilweise Erwerbsminderung gegeben sein müssen.
Die Voraussetzungen der Erwerbsunfähigkeitsrente erfüllt man dann, wenn man entweder weniger als drei Stunden täglich (volle Erwerbsminderung) oder mehr als drei und weniger als sechs Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) arbeiten kann.
Dies kann durch Krankheit oder Behinderung ausgelöst werden und sich auf den physischen oder psychischen Gesundheitszustand beziehen. Um einen Antrag auf Erwerbunfähigkeitsrente stellen zu können, hält die Deutsche Rentenversicherung aber noch weitere Faktoren bereit, die berücksichtigt werden müssen.
Voraussetzungen für die Erwerbsunfähigkeitsrente nach SGB VI
Paragraph 43 des SGB VI regelt legt neben den gesundheitlichen Faktoren die weiteren Voraussetzungen der Erwerbsunfähigkeitsrente dar. So ist es notwendig, noch nicht das gesetzliche Rentenalter erreicht zu haben, man muss fünf Jahre lang versichert gewesen sein (die Wartezeit), davon müssen drei Jahre lang Beitragszahlungen erfolgt sein.
Zur Wartezeit werden Beitragszeiten, auch jene, in denen man Krankengeld oder Arbeitlosengeld II bezogen hat, gezählt, sowie Ersatzzeiten, Versorgungsausgleich, Zuschläge bei nicht versicherungspflichtigen Arbeiten (400 Euro Jobs) und Rentensplitting. Sind diese Voraussetzungen der Erwerbsunfähigkeitsrente gegeben, kann man seinen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente: Formular bei der Deutschen Rentenversicherung
Den Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente sollte man innerhalb von drei Kalendermonaten stellen, wenn eine zeitlich unbefristete Zahlung bewilligt wird. Ansonsten wird die Rente ab dem siebenten Kalendermonat ausgezahlt, wie auch bei der zeitlich befristeten Bewilligung. Den Antrag selbst stellt man bei den Kreisen, den Städten, den Sozialhilfeträgern und auch der Deutschen Rentenversicherung.
Weitere rechtliche Grundlagen finden sich im Gesetz zur Reform der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Paragraph 435 des dritten Sozialgesetzbuches (SGB III). Die Deutsche Rentenversicherung (Link siehe weiter oben) bietet darüber hinaus auch etliche Hilfsbroschüren und PDF Downloads an.

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Darf ein Eigentümer nach einer Mietzeit von 5 Jahren noch die Kaution nachverlangen, wenn er es nach Mietvertragsunterzeichnung vergessen hat?
[...] Hab keine Lust mehr auf ALG II und m
Erwerbsunfähigkeitsrente
kann ich die haben nach einen herzinfakt bin schon über 33 jahre nur nachtversand und bin 52 jahre alt und muss noch zur reha jetzt für 3 wochen oder auc noch länger
m.f.g
manfred howind aus hannover
Möchte Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Leide an einer Posttraumatischen Belastungsstörung,wurde 2007 unter 3 Stunden eingestuft. 2010 aber als Gesund eingestuft, in der selben Rehaklinik. Leide weiterhin an Erschöpfungszuständen und körperlichen Schwächen. Meine Psychologin ist auch der Meinung,dass ich nicht mehr voll arbeiten kann,höchstens 4 Stunden.
Was kann ich tun, wer kann mir helfen meine Krankheit richtig zu diagnostisieren ?
Ich möchte gern wissen wieviel ich wirklich noch arbeiten kann. Lebe zur Zeit von 0 Einkommen, da ich nicht arbeitsfähig bin.
Hallo,
bin seit 1998 Erwerbsunfähig,,,habe eine ganz kleine Rente die kaum reicht,,
habe eine leichte die ich im sitzen erledigen könnte,,,, 400 Euro Tätigkeit in Aussicht ,,,
darf ich das ,es würde mir helfen ,,,,
wäre ihnen dankbar auf eine schnelle Antwort,
mit freundlichen Grüßen
Frau Zöllner
Hallo,
meinte Mutter hat seit 2 Jahren Rheuma (ist jetzt 57). Außerdem wurde Sie im Dezember 2011 an Brustkrebs operiert. Sie ist jetzt mit 70 % Schwerbehindert eingestuft für erstmal 5 Jahre.
Sie hat 15 Jahre gearbeitet. bis vor 5 Jahren hat Sie zu Hause 24 Stunden auf Ihre Schwiegermutter aufgepasst. Seit Dezember 2011 allerdings geht Sie einem 400 € Job nach.
Kann Sie hier eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen?
Freundliche Grüße